Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Nutzung von Profilblitz durch gewerbliche Kundinnen und Kunden (z. B. Zeitarbeitsfirmen und Personalvermittlungen).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Profilblitz, Jennifer Ulrike Scheidt, Arnsberg 11, 36460 Krayenberggemeinde OT Dorndorf (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden über die Nutzung des Online‑Dienstes „Profilblitz“.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (z. B. Zeitarbeitsfirmen, Personalvermittlungen, Unternehmen), nicht an Verbraucher.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Profilblitz ist ein Online‑Dienst, der aus bereitgestellten Unterlagen (z. B. Lebenslauf, bestehendes Kandidatenprofil, Stellenbeschreibung, Notizen) automatisch strukturierte Kandidaten‑One‑Pager als PDF erzeugt.

(2) Der Dienst wird als Software‑as‑a‑Service (SaaS) bereitgestellt. Die Kundinnen und Kunden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des jeweiligen Vertrages. Ein Erwerb der Software selbst ist hiermit nicht verbunden.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Paket (z. B. „Basic“ oder „Pro“) bucht und der Anbieter die Buchung per E‑Mail bestätigt oder den Zugang zum Tool bereitstellt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E‑Mail) gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf Profilblitz über eine passwort‑ oder linkgeschützte Kundenseite zur Verfügung.

(2) Art und Umfang der nutzbaren Funktionen sowie etwaige Beschränkungen (z. B. Fair‑Use‑Rahmen an Profilen/Monat) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf profilblitz.de oder aus dem individuellen Angebot.

(3) Eine bestimmte Erfolgsquote bei der Besetzung von Stellen oder eine bestimmte Qualität der Bewerberauswahl wird nicht geschuldet. Der Dienst unterstützt die Erstellung von Profilen, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung durch den Kunden.

§ 5 Pflichten der Kundinnen und Kunden

(1) Die Kundinnen und Kunden sind für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der eingestellten Daten und Dokumente verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen gegenüber Kandidaten.

(2) Zugangsdaten zum Tool (z. B. Login‑Daten, Zugangscodes, Links) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur dem jeweils berechtigten Personenkreis innerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht werden.

(3) Die Kundinnen und Kunden verpflichten sich, Profilblitz nicht für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke zu verwenden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket oder dem individuell vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen. Sofern der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus per Überweisung oder einem gesondert vereinbarten Zahlungsdienst (z. B. Zahlungsanbieter).

(3) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Tool vorübergehend zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes sicherzustellen. Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

(2) Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen, die auf Wartungsarbeiten, Anpassungen, höhere Gewalt oder Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze), führen nicht zu Ansprüchen des Kunden, sofern sie in einem zumutbaren Rahmen bleiben.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

(1) Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen Informationen und Unterlagen der Kundinnen und Kunden vertraulich.

(2) Kandidaten‑ und Kundendaten werden insbesondere nicht als Referenz genannt oder veröffentlicht, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.html.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag personenbezogene Daten für Kundinnen und Kunden verarbeitet, wird ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV / DPA) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (derzeit Krayenberggemeinde OT Dorndorf).

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 24. Februar 2026